Allgemeine Leistungs- und Mietbedingungen hey olive Studio

1. Geltungsbereich:

1.1 Die Max Jan Heinrich & Candida Heinrich-Piras GbR, Elisabeth-Kirch-Str.22, 67659 Kaiserslautern, vertreten durch die Gesellschafter (im Weiteren „Vermieterin“ genannt), betreibt unter der Bezeichnung hey olive Studio auf dem Anwesen Stiftswaldstraße 4 in 67657 Kaiserslautern ein Mietstudio für Foto-, Videoproduktionen und Events. Die Vermietung erfolgt über die Webseite https://heyolive.studio (im Weiteren „Webseite“ genannt)

1.2 Diese allgemeinen Leistungs- und Mietbedingungen (im Folgenden „ALB“ genannt) regeln abschließend alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Vermieterin und den Mietern im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietstudios.

1.3 Diese ALB finden auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Vermieterin und dem Mieter auch dann ausschließlich Anwendung, wenn der Mieter eigene – hiervon abweichende – allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Dies gilt auch dann, wenn die Vermieterin der Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.4 Das Angebot der Vermieterin richtet sich sowohl an Verbraucher, als auch an Unternehmer.

– Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

– Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Für beide Arten von Nutzern gelten diese ALB mit den jeweils ausdrücklich geregelten Besonderheiten.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss:

Die Vermieterin bietet das Mietstudio auf der Webseite – wie dort beschrieben – zu den dort angegebenen Entgelten zur Vermietung an. Über einen schrittweisen Dialog legt der Mieter dort Art und Umfang der gewünschten Nutzung (ggf. nebst zusätzlicher Leistungen), das zu entrichtende Entgelt und den gewünschten Nutzungszeitraum, fest und gibt über die Webseite ein Mietangebot ab. Der Mietvertrag kommt im Anschluss erst mit der korrespondierenden Annahmeerklärung der Vermieterin zustande.

3. Widerrufsrecht:

3.1 Ist der Mieter Verbraucher, steht ihm gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.  Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen (hier: Vollzug des Mietvertrages), wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

3.2 Für Mieter, die Verbraucher sind, gilt folgende

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Max Jan Heinrich & Candida Heinrich-Piras GbR, Elisabeth-Kirch-Str.22, 67659 Kaiserslautern mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://heyolive.studio elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zum Beispiel per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung (hier: Vollzug des Mietvertrages) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.3 Muster-Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An Max Jan Heinrich & Candida Heinrich-Piras GbR, Elisabeth-Kirch-Str.22, 67659 Kaiserslautern   –Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag vom –Datum________________ –Name des/der Verbraucher(s):_____________________________________________________________ –Anschrift des/der Verbraucher(s):___________________________________________________________ –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):________________________________ –Datum:_______________________
(*) Unzutreffendes streichen.

4. Laufzeit und Kündigung/Rücktritt; Folgen einer fristlosen Kündigung:

4.1 Das Mietverhältnis wird für eine bestimmte Zeit vereinbart. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist daher nicht möglich. Ein freier Rücktritt vom Vertrag ist beidseits bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn möglich. Eine Verlängerung der Mietzeit erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermieterin gegen zusätzliches Entgelt. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.

4.2 Jeder Vertragspartner kann unbeschadet der Regelung in Ziff. 4.1 – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen (vgl. § 314 BGB).Davon unberührt bleiben die in diesen ALB enthaltenen Regelungen zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aufgrund explizit definierter Gründe.

4.3 Hat die Vermieterin aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Mieter das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund wirksam gekündigt, so verbleibt der Vermieterin gleichwohl der volle Entgeltanspruch. Davon unberührt bleiben etwaige (zusätzliche) Schadensersatzansprüche der Vermieterin.

4.4 Hat der Nutzer aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung durch die Vermieterin das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund wirksam gekündigt, hat die Vermieterin das (zeit)anteilige Entgelt für die auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallende Nutzungszeit an den Nutzer zurück zu erstatten. Davon unberührt bleiben etwaige (zusätzliche) Schadensersatzansprüche des Nutzers.

4.5 Die Vermieterin ist u.a., aber nicht ausschließlich,  aus den folgenden Gründen zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses bzw. zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt:

4.5.1 wenn der Mieter bei der Nutzung der Mietsache oder im Vorfeld hierzu durch ein im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Nutzung der Mietsache stehendes Verhalten gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Ordnung auf dem Betriebsgelände der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG auf dem Anwesen Stiftswaldstraße 4 in 67657 Kaiserslautern verstößt.

4.6 Jede Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten; Minderung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

5.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten für die durch die Vermieterin zu erbringenden bzw. die durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen die Preise gemäß der Preisliste der Vermieterin, wie diese im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf er Webseite veröffentlicht und der Annahmeerklärung der Vermieterin  gem. Ziff. 2 beigefügt war.

5.2. Das Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten des Mietstudios (Miete) und für etwaige Zusatzleistungen wird mit Abschluss des Mietvertrages bzw. Annahmeerklärung der Mieterin über die Erbringung von Zusatzleistungen und Zugang einer entsprechenden Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung  beim Mieter zur Zahlung fällig.

5.3. Solange der Mieter auf eine fällige Forderung der Mieterin keine Zahlung geleistet hat, ist diese dazu berechtigt die korrespondierende Leistung gegenüber dem Mieter zu verweigern.

5.4 Der Mieter kann gegenüber den Forderungen der Vermieterin aus diesem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht des Mieters, überzahlte Miete einzuklagen, bleibt davon unberührt.

6. Haftung der Vermieterin:

6.1 Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin für anfängliche Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen.

6.2 Für eigenes Verschulden und solches ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter, Beauftragten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haftet die Vermieterin, soweit sie sich nicht exkulpieren kann, wie folgt:

6.2.1 Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer – ausdrücklich als solche zu bezeichnenden – Garantie, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet die Vermieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, und auf deren Erfüllung sich der Nutzer deswegen regelmäßig verlassen darf. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung der Vermieterin auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2.3 Alle Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter, Beauftragten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vermieterin.

7. Abweichende Nutzung; Untervermietung:

7.1 Der Mieter darf die Räume nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zu einem anderen als den im Vertrag festgelegten Zweck nutzen.

7.2 Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.

7.2 Nutzt der Mieter die Mietsache zu anderen, als den vertraglich vereinbarten Zwecken oder überlässt er diese an Dritte, kann die Vermieterin die Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagen, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.

8. Ordnungsvorschriften:

8.1 Der Mieter ist innerhalb der von ihm angemieteten Räumlichkeiten für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie sämtliche öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Z. B. Feuerschutzbestimmungen, Abfallgesetze, Landesbauordnung, gewerbliche Bestimmungen, Wasser- und Immissionsschutzgesetze) verantwortlich.

8.2 Der Mieter ist berechtigt, die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG, auf dem sich das Mietstudio befindet, im Rahmen des betriebsüblichen Umfangs (Liefer- und Besucherverkehr) zu benutzen. Dabei gilt die Betriebshofordnungen der SWK. Parkplätze für Besucher stehen auf dem Betriebsgelände grundsätzlich nicht zur Verfügung. Um eine Gefährdung auszuschließen, sind ausschließlich die markierten Verkehrswege zu benutzen.

8.3 Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und nur in solcher Weise, dass er dabei nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Ein schuldhaft rechtswidriges Verhalten seiner Mitarbeiter oder Besucher hat der Mieter gegenüber der Vermieterin wie eigenes Verschulden zu vertreten.

9. Bauliche Veränderungen:

Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter grundsätzlich nicht vornehmen, es sei denn, die Vermieterin hätte im Einzelfall schriftlich ihre Zustimmung gegeben. Auf die Zustimmung der Vermieterin zu einer baulichen Veränderung hat der Mieter keinen Anspruch.

10. Rückgabe der Mietsache:

10.1 Nach Ende der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter die Mietsache unverzüglich in einem vertragsgemäßen Zustand, besenrein, an die Vermieterin zurückzugeben, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung bedarf.

10.2 Erfolgt die Rückgabe der Mietsache nicht in einem besenreinen Zustand, ist die Vermieterin dazu berechtigt, vom Mieter Reinigungskosten in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Dies gilt unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche.

11. Übertragung der Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte:

11.1 Der Mieter kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters übertragen. Bei Veräußerung des gesamten Betriebes oder eines Teilbetriebes des Mieters geht dieser Mietvertrag nur dann auf den Erwerber über, wenn der Vermieter schriftlich zustimmt.

11.2 Der Vermieter kann seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten übertragen. Die Übertragung ist dem Mieter schriftlich unter Angabe des Übertragungszeitpunkts, des Namens und der Adresse sowie der Kontonummer des neuen Vermieters schriftlich anzuzeigen.

12. Formvorschriften:

12.1. Maßgeblich für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sind ausschließlich die schriftlich oder in Textform abgegebenen Erklärungen der Parteien im Hinblick auf den Vertragsabschluss, sowie dieser ALB. Mündliche Nebenabreden werden erst mit der Bestätigung in Schrift-oder Textform gültig, das gilt auch für solche Abreden, mit denen die Parteien (stillschweigend) von diesem Formerfordernis abweichen.

12.2 Soweit nach diesen ALB für Erklärungen der Parteien die Schriftform gefordert wird, genügt – auch bei Kündigungserklärungen – die Textform (z. B. Telefax, E-Mail).

13. Gerichtsstand Schlussbestimmungen:

13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern.

13.2 sollte eine Klausel dieser ALB nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die Ihrem Sinne möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.